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Registrierung von Flüchtlingen nach Asylgesetz und Aufenthaltsgesetz

Wie funktioniert eigentlich die Registrierung?


Sobald ein Flüchtling bei einer Unterkunft ankommt, wird sein Name und Herkunftsland erfragt und ihm ein provisorischer Hausausweises ausgehändigt. Mit diesem Hausausweis ist ihm ein Schlafplatz zugewiesen und er kann am Essen teilnehmen.

Anschließend erfolgt die Registrierung durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in den Systemen EASY und NIAS. Im Verteilverfahren EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden) werden nur das Geschlecht, Nationalität und Familienverbünde erfasst, um auf dieser Basis automatisiert eine bundesweite Verteilung entsprechend dem Königssteiner Schlüssel vorzunehmen. Dabei wird von EASY eine Fallnummer generiert, die zwingend für die anschließende Registrierung in NIAS (Niedersächsische Ausländersoftware) erforderlich ist. Für die Registrierung in NIAS werden alle weiteren notwendigen personenbezogenen Daten wie Name, Herkunftsland, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Religion und Sprache erhoben. Zusätzlich wird ein Foto gefertigt. Anschließend erhält der Flüchtling die BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) und den offiziellen Hausausweis. Damit ist die Aufnahme in Niedersachsen und damit auch die Aufgabe des Landes Niedersachsen, was die Registrierung angeht, abgeschlossen.

Um den Asylantrag beim BAMF zu stellen, ist es aber zwingend erforderlich, eine weitere Registrierung und ED-Behandlung im MARIS-System des Bundes vorzunehmen.

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