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Wer ist für die Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zuständig?

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 27.10.2015 eine Verwaltungsverein­barung zustimmend zur Kenntnis genommen, die das Sozialministerium in Abstimmung mit den Kommunalen Spit­zenverbänden erarbeitet hat. Die Vereinbarung regelt die Verteilung der unbegleiteten min­derjährigen Flüchtlinge auf die Kommunen und deren Jugendämter. Notwendig wurde die Vereinbarung durch das am 15. Oktober 2015 verabschiedete Bundes­gesetz zur Verbesse­rung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kin­der und Jugendlicher. Es trat am 1. November 2015 in Kraft.
Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Bildrechte: © olly - Fotolia.com

Kostenerstattungsverfahren nach §§ 89 ff SGB VIII

Als überörtlicher Träger ist das Landesjugendamt für die Kostenerstattung an örtliche Jugendhilfeträger zuständig, wenn nach der Einreise eines jungen Menschen Jugendhilfe gewährt wird. mehr

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