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zentrale Projekte des Landes zum Hochschulzugang für Flüchtlinge

Niedersachsen hat Flüchtlingen einen neuen Zugang zum Studium ermöglicht. Für Flüchtlinge, die ihre Zeugnisse fluchtbedingt nicht vorlegen können, gibt es seit Juni ein abgekürztes Verfahren, um einen schnellen Zugang zum Studium in zulassungsfreien Studiengängen zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen und zum Nachweis der Hochschulreife den Aufnahmetest am Studienkolleg überdurchschnittlich gut bestehen. Die Zulassung zum Studium erfolgt unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Es reicht die Registrierung als Flüchtling.

Zudem stehen Flüchtlingen die allgemeinen Zugangsmöglichkeiten für ausländische Studierende offen. Es gibt zwei Möglichkeiten, als Flüchtling in Niedersachsen ein Studium zu beginnen: Flüchtlinge müssen nachweisen, dass sie in ihrem Heimatland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, die in Deutschland anerkannt wird. Liegt keine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung vor, können Flüchtlinge einen Aufnahmetest beim Niedersächsischen Studienkolleg absolvieren und bei Bestehen einen einjährigen Kurs belegen. Bei bestandener Feststellungsprüfung kann ein Hochschulstudium aufgenommen werden.

Sprachkompetenz ist von zentraler Bedeutung, um Flüchtlingen rasch einen Weg in Ausbildung, Studium oder Beruf zu ebnen. Das MWK hat ein Förderprogramm erarbeitet, um neue Sprachkurse für erwachsene Flüchtlinge einzurichten, und hierfür im Rahmen des aktuell verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalts insg. 5 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Die vom Land geförderten Maßnahmen werden von den Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung durchgeführt. Zusätzlich macht das Land Angebote, um Ehrenamtlichen ein Basiswissen für die Sprachvermittlung für Flüchtlinge zu vermitteln.

Zudem hat das Land fünf Pilotprojekte zur Sprachvermittlung in den Regionen Hannover, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück gestartet. Die Kurse sind kostenfrei und stehen Flüchtlingen ab dem 18. Lebensjahr offen, die studieren möchten, aber noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und/oder noch keine Hochschulzulassung haben. Das MWK fördert diese Projekte mit 350.000 Euro.

Darüber hinaus können Lehramtsstudierende, die bereits Kompetenzen zur Vermittlung von Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erworben haben, jungen Flüchtlingen im Zuge ihres Betriebs- und Sozialpraktikums Deutschunterricht erteilen. Sie sollen in Einrichtungen der Erwachsenenbildung unterrichten und werden hierbei von den Hochschulen begleitet. Für diese Aufgaben stellt das MWK den lehrerbildenden Hochschulen 2015 insgesamt bis zu 400 000 Euro als Soforthilfe zur Verfügung.

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