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Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Sprache und Bildung

Wann und wie lernen die Flüchtlinge die deutsche Sprache? Sprachförderung (grober Überblick)

Für den schulischen Bereich bietet sich vor allem unsere Übersicht „Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ an (siehe PDF im Anhang)

Text:

Es ist das Ziel der Landesregierung, Sprachbarrieren geflüchteter Kinder und Jugendlicher so zügig wie möglich abzubauen, damit sie schnellstmöglich am Regelunterricht teilnehmen können. Daher legt das Niedersächsische Kultusministerium seinen Schwerpunkt auf die Sprachförderung. Diese findet in Niedersachsen an allen Schulformen statt, in den öffentlichen allgemeinen genauso wie in den berufsbildenden Schulen. Vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen und den häufig sehr tragischen Hintergründen und traumatisierenden Fluchterfahrungen bei den Kindern, die aus Kriegs- und Krisengebieten zu uns kommen, ist dies eine große Herausforderung und anspruchsvolle Aufgabe. Das Land dankt den e Lehrkräften, Schulleitungen und allen, die sich im schulischen Bereich engagieren.

Es gibt in Niedersachsen seit langem differenzierte Förder- und Beratungskonzepte auf die Schulen zurückgreifen können. Vor allem der Mitte 2014 in Kraft getretene Erlass zur Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache an Schulen dient den Schulen als Leitlinie und bietet viele Hilfestellungen. Das Niedersächsische Kultusministerium stellt gegenwärtig 20 Bausteine zur Förderung von Flüchtlingskindern und Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte zur Verfügung, die nach und nach weiterentwickelt werden.

Mehr Informationen:

http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=37004&article_id=136434&_psmand=8

Welche Art von Sprachförderung gibt es in Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche?

Die Schulpflicht für Flüchtlingskinder beginnt erst mit dem so genannten gewöhnlichen Aufenthalt, d.h. wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen haben. Da der Aufenthalt erfahrungsgemäß dort bislang wenige Wochen beträgt, hält das Land dort keine regulären Beschulungsangebote vor. Das Niedersächsische Kultusministerium ist dennoch bemüht, auch in Erstaufnahmeeinrichtungen Lehrkräfte einzusetzen, um Kinder auf die Beschulung in den Regelschulen vorzubereiten. In einigen Einrichtungen wie z.B. in der Erstaufnahmeeinrichtung Friedland findet eine solche Betreuung bereits statt. Es ist vorgesehen, zusätzliche Angebote an weiteren Orten zu schaffen.

Welche Formen schulischer Sprachförderung gibt es?

Sprachlernklassen

In einer Sprachlernklasse sollen neu nach Deutschland zugewanderte Kinder und Jugendliche, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, auf den erfolgreichen Besuch einer Regelklasse sprachlich vorbereitet werden. Hier werden in der Regel zwischen zehn und 16 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Sprachlernklasse ist allerdings nur ein Baustein in einem breiten Portfolio der Schulen zur Sprachförderung (siehe unten). Die zu Beginn des Schuljahres bereits auf 300 erhöhte Zahl der Sprachlernklassen wird angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen um rund 250 auf etwa 550 ansteigen.

Förderkurse Deutsch als Zweitsprache

Ein Förderkurs Deutsch als Zweitsprache kann für mindestens vier Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache (auch jahrgangsübergreifend) eingerichtet werden, die eine Regelklasse besuchen und einen erheblichen Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache haben. Im Primarbereich umfasst der Kurs vier bis sechs Wochenstunden, im Sekundarbereich I fünf bis acht Wochenstunden. Ein Kurs kann für die Dauer eines Jahres besucht werden.

Förderunterricht

Zugewanderte Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache können bei Bedarf zusätzlichen Förderunterricht erhalten, wenn sie nicht am Unterricht einer Sprachlernklasse oder eines Förderkurses Deutsch als Zweitsprache teilnehmen können. Der Förderunterricht umfasst je nach Bedarf zwei bis fünf Wochenstunden und wird für die Bereiche Deutsch als Zweitsprache und Deutsch als Fremdsprache angeboten. Nach Möglichkeit sollen Fördergruppen gebildet werden, wobei dem Förderbedarf Einzelner Rechnung zu tragen ist. Der Umfang des Förderunterrichts kann, abhängig vom Förderbedarf, zwei bis fünf Wochenstunden betragen.

Förderstunden nach Sprachförderkonzept

Allgemein bildende Schulen mit einem hohen Anteil an zugewanderten Kindern mit besonderen Lernschwierigkeiten können auf der Grundlage eines Sprachförderkonzepts hierfür zusätzliche Stunden erhalten. Die Konzepte und die Stunden sind von der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu genehmigen.

Integrative Sprachfördermaßnahmen

Ergänzend zu den additiven Sprachfördermaßnamen sind integrative Sprachfördermaßnahmen wichtig. Zu den integrativen Maßnahmen zählen sowohl die durchgängige Sprachbildung in allen Fächern als auch binnendifferenzierende Lernangebote.

Sprachförderung im Elementarbereich und vorschulische Sprachförderung

Sprachbildung und Sprachförderung spielt in niedersächsischen Tageseinrichtungen für Kinder eine große Rolle. Über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“ fördert das Land jährlich Maßnahmen im Umfang von sechs Millionen Euro, um die Sprachförderung aller Kinder gemäß der individuellen Bedarfe sicherzustellen. Hierzu zählen die Qualifizierung von Fach- und Leitungskräften, die konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung sowie die Förderung von Kindern mit erhöhtem Sprachförderbedarf in Kitas.


Welche Möglichkeiten gibt es in den Schulen der beruflichen Bildung?

Das Niedersächsische Kultusministerium hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um junge Flüchtlinge entsprechend qualifizierte Angebote auch im berufsbildenden Bereich vorzuhalten. Die sogenannte BVJ-Sprachförderklasse ist ein dauerhaftes Bildungsangebot. Es ist in der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BBS-VO) geregelt und kann an allen Berufsbildenden Schulen angeboten werden. Der gesamte Unterricht, auch im berufsbezogenen Lernbereich bzw. in den Werkstätten, ist auf den Erwerb von Sprachkompetenz ausgerichtet. Allein für die BVJ-Sprachförderklassen wurden im jetzt abgeschlossenen Schuljahr fast zwei Millionen Euro für weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden Lehrerfortbildungen kurzfristig ermöglicht, um die Lehrkräfte auf ihre neue Aufgabe vorzubereiten.

Darüber hinaus hat das Niedersächsische Kultusministerium das Sprint-Modellprojekt (Sprint = Sprach- und Integrationsprojekt) für die öffentlichen berufsbildenden Schulen entwickelt: Ein niedrigschwelliges Sprach- und Bildungsangebot mit einem hohen Bezug zur Alltagspraxis, das eine Angebotslücke für nicht-schulpflichtige Flüchtlinge zwischen 16 und 21 Jahren schließt. Es hat einen hohen Bezug zur Alltagspraxis und soll Jugendlichen dabei helfen, Sprachbarrieren abzubauen und mit der Berufs- und Arbeitswelt vertraut zu werden. Der Wechsel in ein Regelangebot, z.B. in das Berufsvorbereitungsjahr, in die Berufseinstiegsklasse oder in eine Berufsfachschule ist jederzeit möglich.

Ab wann dürfen Flüchtlingskinder eine Krippe oder eine Kindertagesstätte besuchen?

Der bundesrechtlich geregelte Rechtsanspruch gilt, sobald das Kind die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes verlassen hat und einer Kommune zugewiesen worden ist:

§ 12 KiTAG (1) 1 Jedes Kind hat nach Maßgabe des § 24 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. 2 Der Anspruch richtet sich auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe eines Kindergartens oder einer dem Kindergarten entsprechenden Kleinen Kindertagesstätte. 3 Der Anspruch ist gegenüber dem örtlichen Träger geltend zu machen, in dessen Gebiet sich das Kind nach Maßgabe des § 86 SGB VIII gewöhnlich aufhält.4 Er ist möglichst ortsnah zu erfüllen. 5 Der Anspruch richtet sich nicht auf eine bestimmte Grundrichtung der Erziehung.

Wann beginnt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder bzw. das Recht auf Schulbesuch?

Wer in Niedersachsen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat, ist nach Maßgabe der §§ 63 ff NSchG zum Schulbesuch verpflichtet. Diese Schulpflicht besteht unabhängig von einer Staatsangehörigkeit oder dem Status des Asylverfahrens.

Bei Asylbegehrenden beginnt der gewöhnliche Aufenthalt erst nach dem Wegfall der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung i. S. des § 44 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes zu wohnen. Allerdings stehen auch diesem Personenkreis die Bildungsangebote in den Einrichtungen uneingeschränkt zur Verfügung und werden unabhängig vom Aufenthaltsstatus intensiv genutzt.

Die Schulpflicht für Flüchtlinge ist beendet, wenn sie nach Beginn eines Schuljahres in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, im Laufe dieses Schuljahres das 18 Lebensjahr vollenden und kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.

Wonach entscheidet sich, welche Schule die Kinder besuchen dürfen?

Die freie Schulwahl gilt in Niedersachsen für alle Menschen. Die Flüchtlingskinder werden ihrem Wohnort bzw. Schulbezirk und ihrem Lernstand entsprechend eingeschult. In einigen Erstaufnahmeeinrichtungen, spätestens aber an der örtlichen Grundschule bzw. der weiterführenden Schule wird eine Lernstandserhebung durchgeführt.

Die Schule stellt im Rahmen eines Aufnahmegesprächs den bisherigen schulischen Werdegang und den Stand der Deutschkenntnisse fest und berät Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern in Hinsicht auf die weitere Schullaufbahn und den angestrebten Schulabschluss. Sollte es Gründe dafür geben, den Schulbesuch an einer anderen Schule zu empfehlen, benennt die Schulleitung eine wohnortnahe Schule, die vom Schulprofil her im Hinblick auf die individuellen Bildungsvoraussetzungen und den angestrebten Schulabschluss angemessen und zur Aufnahme bereit ist. Die Tatsache, dass wir in Niedersachsen an nahezu allen Schulformen, auch an Gymnasien Sprachlernklassen, haben, zeigt, dass hier durchaus eine vielfältige Schulwahl vollzogen wird.

Wie werden Schulen und Lehrkräfte bei der Integration von Flüchtlingskindern unterstützt?

Einsatz zusätzlicher Lehrkräfte

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus zuwandernden Familien steigt stetig. Der Sprach-förderung kommt eine besondere Bedeutung zu. Hierauf hat die Niedersächsische Landesregierung mit dem zweiten Nachtragshaushalt reagiert und Finanzmittel im Umfang von rund 740 Lehrerstellen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Rund 400 Stellen davon wurden zur Beschulung von Flüchtlingskindern an allgemein bildenden Schulen ausgeschrieben, aufgrund eines beschleunigten Einstellungsverfahrens können diese Lehrkräfte noch im 1. Schulhalbjahr 2015/2016 eingestellt werden. Auch die berufsbildenden Schulen erhalten für das Modellprojekt SPRINT 100 zusätzliche Stellen. Außerdem werden Stundenkontingente zur Verfügung gestellt, mit denen beispielsweise pensionierte Lehrkräfte im Rahmen der Sprachförderung auf Vertragsbasis zeitlich befristet beschäftigt werden können.

Interessente können ihre Bereitschaft zur Erteilung von Unterricht für den Spracherwerb für Flüchtlinge auf der bereits vorhandenen Website für die Einstellung in den Schuldienst www.eis-online.niedersachsen.de erklären. Schulen können über die Niedersächsische Landesschulbehörde Anträge für entsprechende Stundenverträge stellen.

Zusätzliche Stellen für schulische Sozialarbeit:

Um die Betreuung und Integration der jungen Flüchtlinge in solchen Schulen sicherzustellen, die noch nicht ausreichend mit sozialpädagogischen Fachkräften versorgt sind und erhebliche Anteile der Flüchtlingskinder aufnehmen, ist geplant, zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte möglichst umgehend und neu einzusetzen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte sollen vorwiegend an Ganztagsschulen tätig werden.

Beratung der Schulen durch Fachberaterinnen und Fachberater für Interkulturelle Bildung

Durch ca. 35 qualifizierte Fachberaterinnen und Fachberater für Interkulturelle Bildung (z. T. mit Zuwanderungsgeschichte) werden Schulen und Lehrkräfte beraten und unterstützt bei der Umsetzung bildungspolitischer Innovationsvorhaben in den Handlungsfeldern interkulturelle Schulentwicklung, Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, Förderung der Mehrsprachigkeit, kultursensible Elternzusammenarbeit, Integration durch Bildung und Globales Lernen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Mitwirkung bei der Qualifizierung und Koordinierung herkunftssprachlicher Lehrkräfte.

Schulpsychologische und sozialpädagogische Unterstützung

Notfallqualifizierte schulpsychologische Dezernentinnen und Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde können von Schulen angefordert werden, um bei Kindern und Jugendlichen mit der Verdachtshypothese „Trauma“ die Diagnose abzuklären und ggf. psychologische Unterstützung anzubieten oder an externe Therapeutinnen oder Therapeuten zu vermitteln. Auch hier zahlt es sich aus, dass die Landesregierung im Rahmen der Zukunftsoffensive Bildung das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Schulen erheblich ausgebaut hat.

Aufstockung der Fortbildungsangebote

Das Angebot zur Qualifizierung von Lehrkräften aller Schulformen im Bereich Deutsch als Zweitsprache / Arbeit in Sprachlernklassen und interkulturelles Lernen ist erheblich verstärkt und um neue Module erweitert worden (z.B. Traumatisierte Schülerinnen in Sprachlernklassen, Organisation von Sprachlernklassen, Geflüchtete und traumatisierte Kinder und Jugendliche in der Schule). Geplant sind unter anderem auch regionale Fachtage für Schulleitungen.

Das NLQ entwickelt derzeit im Auftrag des Kultusministeriums ein auf die aktuellen Bedarfe abgestimmtes landesweites Fortbildungskonzept.

Darüber hinaus wird das Niedersächsische Curriculum Inklusive Schule um das Fortbildungsmodul „Sprachbildung“ erweitert.

Aufbau von 15 Sprachbildungszentren

Hier werden die Kompetenzen aus dem Bereich Deutsch als Zweitsprache, der durchgängigen Sprachbildung und der Mehrsprachigkeit gebündelt und den Schulen nahe gebracht. Die Zentren entwickeln darüber hinaus Netzwerke und arbeiten eng mit Kooperationspartnern vor Ort zusammen. Wichtige Partner sind dabei die Kommunen, Landkreise und Bildungsregionen. Die Sprachbildungszentren verstetigen das Pilotprojekt „DaZNet – Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenz“.

Es zeigt sich bereits jetzt, dass die in Voraussicht entwickelten Sprachbildungszentren eine entscheidende Rolle in der Begleitung und Unterstützung von Schulen übernehmen werden.

Curriculum Sprachlernklassen und Materialsammlung für die Arbeit in Sprachlernklassen

Das Kultusministerium erarbeitet gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) einen Lehrplan (Curriculum) für Sprachlernklassen. Hier werden Lernziele definiert und den Lehrkräften Methoden an die Hand gegeben – eine wichtige Hilfestellung, die durch neue Praxismaterialien unterfüttert wird.

Reform der Lehramtsausbildung

Im Zuge der laufenden Novellierung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) wird die Basisqualifikation der zukünftigen Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweit- und Bildungssprache gestärkt werden, indem der Themenbereich verpflichtender Bestandteil in den Studiengängen aller Lehrämter wird. Damit werden die Lehrkräfte dafür sensibilisiert und qualifiziert, die unterschiedlichen Sprachvoraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler wahrzunehmen, in ihrem Unterricht zu berücksichtigen und das Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler zu steigern.

Wie können sich pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende u.a. in Schule einbringen?

Das Land Niedersachsen sucht aktuell Lehrkräfte für den Sprachförderunterricht für Flüchtlinge an öffentlichen allgemein bildenden Schulen. Neben Lehrkräften für den regulären unbefristeten Einsatz werden auch Lehrkräfte benötigt, die auf der Basis eines zeitlich befristeten Vertrags stundenweise unterrichten möchten. Angesprochen sind vor allem pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in den Vorbereitungs- bzw. Schuldienst, die bisher noch kein Einstellungsangebot in Niedersachsen erhalten haben. Idealerweise sollten diese über Erfahrungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache bzw. als Zweitsprache verfügen, dies ist jedoch keine Einstellungsvoraussetzung. Es handelt sich hierbei um befristete Verträge für eine Einstellung zum 01.02.2016 zur Erteilung von Unterricht mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten bis zu zwei Jahren einschließlich der Schulferienzeiten. Das konkrete Anforderungsprofil erstellen die Schulen vor Ort.

Um diejenigen, die gern unterrichten möchten, so schnell wie möglich mit den Schulen, die Unterstützung benötigen, zusammenzubringen, werden Interessierte gebeten, sich online zu registrieren: https://www.eis-online.niedersachsen.de/

Im Zuge der Anmeldung kann ein Interesse für „Verträge Spracherwerb Flüchtlinge“ sowie die gewünschte Einsatzregion hinterlegt werden. Möglich ist auch, gezielt nach Angeboten suchen. Die Schulen werden gebeten, entsprechende Einsatzmöglichkeiten bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu beantragen. Da die Schulen ihren Bedarf für solche Verträge aktuell melden, lohnt sich ein wiederholter Besuch auf der genannten Seite. Auch falls aktuell keine Angebote angezeigt sein sollten, ist die Anmeldung mit der Angabe, einen Vertrag für den Spracherwerb Flüchtlinge anzustreben zu wollen, entscheidend, um vermittelt werden zu können.
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