Kinder im Vorschulalter - Krippe und Kindertagesstätte
Jedes Kind hat ab der Vollendung des 1. bis 3. Lebensjahres Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege und ab 3. lebensjahr bis Schuleintritt in einer Kindertageseinrichtung. Das gilt auch für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung.
Mehr Informationen gibt es unter https://bildungsportal-niedersachsen.de/fruehkindliche-bildung