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Kinder im Vorschulalter - Krippe und Kindertagesstätte

Jedes Kind hat ab der Vollendung des 1. bis 3. Lebensjahres Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege und ab 3. lebensjahr bis Schuleintritt in einer Kindertageseinrichtung. Das gilt auch für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung.

Schmuckbild: Ein Kind beim Malen.   Bildrechte: StK
Kinderhand mit Buntstift malt einen Regenbogen.   Bildrechte: StK
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