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Finanzierung der Flüchtlingsversorgung

Die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen stellt die Kommunen und das Land Niedersachsen weiterhin vor große fach- und finanzpolitische Herausforderungen. Nachdem die flüchtlingsbezogenen Ausgaben als Leistungen an die Kommunen, für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen sowie für Hochbau- und Integrationsmaßnahmen – insbesondere für Sprachförderung – bereits 2015 deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöht werden mussten, waren 2016 nochmals hohe Steigerungsraten erforderlich.

Seit Beginn des Jahres 2016 sind die Zugangszahlen in Niedersachsen infolge der international getroffenen Maßnahmen zwar erkennbar rückläufig. Gleichwohl bleiben die Bedarfe insbesondere auch mit Blick auf die erforderlichen Integrationsmaßnahmen der bereits zugereisten Menschen hoch und werden auch 2019 rd. 950 Mio. Euro betragen.


Beteiligung des Bundes

Auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern beteiligt sich der Bund an den gesamtstaatlichen Kosten, die durch die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen entstehen. Durch Anpassungen in der Umsatzsteuerverteilung nach dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG) entlastet der Bund die Länder. Diese Kostenbeteiligungen erfolgen über den Weg zusätzlicher Umsatzsteueranteile, sodass sie den Landeshaushalt in Form von Umsatzsteuereinnahmen erreichen. Die für 2019 zu erwartende Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben des Landes beträgt rd. ein Drittel und ist damit geringer als die Leistungen des Landes an die niedersächsischen Kommunen. Somit prägen die flüchtlingsbedingten Ausgaben weiterhin deutlich die Ausgabeentwicklung des Landeshaushalts.

Einen umfassenden Überblick über die Kosten der Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise sowie der Beteiligung des Bundes und die Zahlungen an die niedersächsischen Kommunen bietet die folgende Grafik.

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