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Sicherheitslage in den Erstaufnahmeeinrichtungen

An allen Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) wird nach einem Betreuungskonzept gearbeitet, das rechtliche, soziale, medizinische und pädagogische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt und die wesentlichen Bereiche der sozialen Betreuung (allgemeiner Sozialdienst, Gesundheitsdienst und Kinderbetreuung) eng miteinander verknüpft. Ziel ist dabei die ganzheitliche, respektvolle Wahrnehmung und Wertschätzung jedes Einzelnen. Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge werden so schon sehr frühzeitig in den Erstaufnahmeeinrichtungen identifiziert. Bei der Unterbringung der Flüchtlingsfrauen und -familien wird die individuelle Situation im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Grundsätzlich sind bestimmte Räumlichkeiten für allein reisende Frauen bzw. Frauen mit Kindern vorgesehen. Dies ist eine große Herausforderung im Hinblick auf die aktuell immer noch steigenden hohen Zugangszahlen.

Dass es Befürchtungen und Ängste von Frauen geben könnte, kann leider nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Gebäude und Flure sowie das Gelände der LAB NI sind nachts beleuchtet.

Der Landesregierung sind vereinzelt strafrechtlich relevante Sachverhalte gegen die sexuelle Selbstbestimmung bekannt geworden.

Die derzeitige Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen einschließlich der eingerichteten Notunterkünfte stellt alle Akteure vor große Herausforderungen. Es ist der Landesregierung ein großes Anliegen sicherzustellen, dass insbesondere bei der Unterbringung der Flüchtlingsfrauen und -familien die individuelle Situation im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt wird.

Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist leider auch im Allgemeinen grundsätzlich von einem größeren Dunkelfeld auszugehen. Dies gilt dann also auch für derartige Delikte zum Nachteil von Flüchtlingen.

Verschiedene gesamtgesellschaftliche Maßnahmen sollen helfen, die Anzeigebereitschaft von Opfern allgemein zu erhöhen. Hier seien das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), das bundesweite „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" sowie ein „Notfallplakat" von ProPK genannt. In den Heimatländern der Flüchtlinge ist „Polizei" auch häufig negativ belegt, durch niedrigschwellige vertrauensbildende Maßnahmen soll nunmehr ein positives Bild der Polizei vermittelt werden. Dies dürfte ebenfalls positive Auswirkungen auf die Anzeigebereitschaft der Betroffenen haben.

Auch das Netz der 39 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Informationsstellen gegen häusliche Gewalt steht allen gewaltbetroffenen Frauen zur Beratung und Hilfe zur Verfügung. Es wird zur Zeit daran gearbeitet, alle Informationen auch in den Muttersprachen dazu anzubieten.

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