Wer ist für die Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zuständig?
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 27.10.2015 eine Verwaltungsvereinbarung zustimmend zur Kenntnis genommen, die das Sozialministerium in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Die Vereinbarung regelt die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf die Kommunen und deren Jugendämter. Notwendig wurde die Vereinbarung durch das am 15. Oktober 2015 verabschiedete Bundesgesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Es trat am 1. November 2015 in Kraft.
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Als überörtlicher Träger ist das Landesjugendamt für die Kostenerstattung an örtliche Jugendhilfeträger zuständig, wenn nach der Einreise eines jungen Menschen Jugendhilfe gewährt wird. mehr